Standorte für Feuerlöscher

Um Brände in der Zeit der Entstehung schnell und wirkungsvoll bekämpfen zu können, sollten Feuerlöscher an Rettungswegen, also in Treppenhäusern und in der Nähe von Ein- und Ausgängen verfügbar sein.

Weitere wichtige Standorte sind Gefahrenschwerpunke wie

  • Garage
  • Küche
  • Hobbyraum
  • Heizungskeller

Montagehöhe des Feuerlöschers

Der Feuerlöscher sollte in einer Höhe von 80 bis 120 cm griffbereit angebracht sein.

Übrigens:

für Löschgeräte, die im Brandfall zum Einsatz gekommen sind, übernehmen die Versicherungen die Kosten für neue Füllungen bzw. Ersatz.

Weitere Tipps

  • Möglichst nur Feuerlöscher eines Typs und Herstellers versenden!
  • Gelegentlich Hausbewohner über die Handhabe der Feuerlöscher informieren.
  • Feuerlöscher an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen anbringen.
  • Regelmäßig Feuerlöscher prüfen und warten lassen(max.24 Monate).
  • Hinweisschilder zu Feuerlöscheinrichtungen anbringen.

Feuerlöscher - wann austauschen?

Feuerlöscher sind sehr langlebige und zuverlässige Wirtschaftsgüter.

Sämtliche Feuerlöscher, die in Deutschland hergestellt werden, sind amtlich geprüft und zugelassen.

Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern sind seit Jahren erprobt.

Der Kunde erwirbt ein ausgereiftes, sicheres Produkt.

Die Lebensdauer von Feuerlöschern kann durch hohe Beanspruchung verkürzt werden, so z.B. bei Feuerlöschern, die ungeschützt auf Gefahrgutfahrzeugen befestigt sind.

Bei normaler oder geringer Belastung des Feuerlöschers beträgt seine Lebensdauer etwa 15 - 20 Jahre.

Nach Ablauf dieses Zeitraumes sollten die Feuerlöscher auf jeden Fall ausgesondert werden, da die Betriebssicherheit durch Materialalterung nicht mehr gewährleistet ist.

Der Sachkundige entscheidet in eigener Verantwortung, ob der Feuerlöscher außer Betrieb genommen wird und informiert den Eigentümer des Feuerlöschers entsprechend.

  • Der Hersteller hat die Produktion von Ersatzteilen eingestellt.
  • Der Feuerlöscher entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
  • Die amtliche Zulassung des Feuerlöschers wurde zurückgezogen.
  • Es handelt sich um einen tragbaren Schaumfeuerlöscher mit chemischer Druckerzeugung.
  • Es handelt sich um einen tragbaren Soda- oder Soda-Säure-Feuerlöscher.
  • Es handelt sich um einen genieteten tragbaren Feuerlöscher.
  • Es handelt sich um einen tragbaren Feuerlöscher, der zur Aktivierung auf den Kopf gestellt oder auf den Boden gestoßen werden muss.
  • Es handelt sich um einen tragbaren Feuerlöscher mit Einwegbehälter ohne Wegwerfdatum oder um einen entsprechenden Feuerlöscher, bei dem das Wegwerfdatum überschritten wurde.
  • Es handelt sich um einen tragbaren Feuerlöscher, der nicht abstellbar ist.
  • Es handelt sich um einen Feuerlöscher, der nicht prüfbar ist.
  • Es handelt sich um einen tragbaren Feuerlöscher nach DIN EN 3, der keinen Schlauch besitzt und nicht mit einem solchen nachgerüstet werden kann.
  • Der Feuerlöscher hat Mängel, die im Einsatzfall zu Defekten führen können.

Prüfvorschriften

Wer Feuerlöscher bereithält, die vorgeschrieben sind, muss die Löscher in regelmäßigen Zeitabständen - mindestens alle 2 Jahre - durch einen Sachkundigen instandhalten lassen.

Die Instandhaltung umfasst die Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit, die Wartung und ggfs. die Instandsetzung.

Das Instandhalten der Feuerlöscher muss nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den Regeln der Technik erfolgen.

Beide - Gesetz und Technische Regeln - schreiben die Innenprüfung (das ist die Prüfung des Löschmittels und der Beschaffenheit des Behälterinnenraums) vor: Nach § 3 Abs. 3 Gerätesicherheitsgesetz (GSG) müssen die HerstellerPrüf- und Füllvorschriften für ihre Feuerlöscher erstellen, um Gefahren zu verhüten, die sich aus der Instandhaltung der Löscher ergeben können. Diese Prüf- und Füllvorschriften sind auch Bestandteil der amtlichen Zulassung der Löscher, die nach den in den Ländern geltenden Verordnungen über Feuerlöschmittel und - Geräte er folgt. Die auf § 3 Abs. 3 GSG beruhenden Prüf- und Füllvorschriften fordern für das Instandhalten der Feuerlöscher die Innenprüfung.

Die Innenprüfung muss auch erfolgen nach DIN 14406, Teil 4 - Tabelle 1, Prüfumfang. Diese Norm ist zu beachten, weil sie eine allgemein anerkannte Regel der Technik ist.

Der Innenprüfung unterliegen:

Aufladelöscher mit den Löschmitteln Pulver, Wasser, wässrige Lösung und Schaum und Dauerdrucklöscher mit den Löschmitteln Wasser, wässrige Lösung und Schaum mindestens alle 2 Jahre, Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver mindestens alle 4 Jahre.

Die Innenprüfung der Feuerlöscher hat so zu erfolgen, dass der Sachkundige das gesamte Löschmittel (und nicht nur eine Probe davon) und den gesamten Innenraum des Löschmittelbehälters prüft.

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